BMF-Schreiben vom 13.12.2012 - IV C 6 - S 2176/07/10007
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. April 2010 abermals entschieden, dass die Zusage einer sog. Nur-Pension zu einer sog. Überversorgung führt, wenn dieser Verpflichtung keine ernsthaft vereinbarte Entgeltumwandlung zugrunde liegt. In diesen Fällen könne keine Pensionsrückstellung nach § 6a EStG gebildet werden.