Vom Fürsorgeprinzip zum Entgeltcharakter - Vielfältiger Änderungsbedarf
Während bei der Einrichtung einer Betrieblichen Altersversorgung in ihren Anfängen das Fürsorgeprinzip und damit der Gedanke der sozialen Absicherung der Mitarbeiter im Vordergrund stand, wurde sie seit Ende der 90'er Jahre bei vielen Unternehmen vorrangig, wenn nicht ausschließlich, von ihren Kosten und Risiken her beurteilt. Das Ergebnis dieser Betrachtung war, dass häufig Leistungspläne – teilweise massiv - gekürzt wurden. Nicht selten wurden Versorgungswerke sogar für neu in das Unternehmen eintretende Mitarbeiter ganz geschlossen. Damit bleiben gerade junge Mitarbeiter, die von den Rentenreformen und den Auswirkungen der Demografie am stärksten betroffen sind, oftmals ganz ohne arbeitgeberfinanzierte Betriebliche Altersversorgung.
Heute hat eine Betriebliche Altersversorgung grundsätzlich Entgeltcharakter. Als ein maßgeblicher Teil der Gesamtvergütung spielt sie eine wichtige Rolle im Rahmen einer ganzheitlichen Personalpolitik des Unternehmens (sh. obige Anmerkungen). Bei richtiger Gestaltung und Kommunikation genießt die Betriebliche Altersversorgung eine sehr hohe Wertschätzung bei den Mitarbeitern als wesentliche Ergänzung der Grundversorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Außerdem wurden neue, flexible Gestaltungsmöglichkeiten sowie neue Finanzierungskonzepte entwickelt, so dass die Hauptkritikpunkte (zu hohe unkalkulierbare Kosten, starre unflexible Versorgungskonzepte) nicht mehr bestehen. Während bei den traditionellen Versorgungswerken früher ausschließlich Leistungszusagen (die Leistung bestimmt die Kosten) eingerichtet wurden wird heute ein modernes Versorgungssystem als beitragsorientierte Zusage (der Beitrag bestimmt die Höhe der Leistungen) gestaltet.
Aus diesen Gründen tragen sich die Unternehmen heute wieder vermehrt mit dem Gedanken, wie auch sie für ihre Mitarbeiter die Möglichkeiten der modernen Betrieblichen Altersversorgung nutzen können.