für eine moderne betriebliche Altersversorgung
Grundsätzlich muss eine moderne Betriebliche Altersversorgung leistungs-, bedarfs- und marktgerecht, transparent, flexibel, einfach, verständlich und wirtschaftlich sein. Hinter all diesen Schlagworten verbergen sich ganz konkrete Anforderungen, die zu erfüllen sind:
leistungs-, bedarfs- und marktgerecht
Ziel ist es, den konkreten Versorgungsbedarf des einzelnen Mitarbeiters abzubilden. Hierbei kann es sinnvoll sein, für unterschiedliche Personengruppen unterschiedliche Leistungskomponenten vorzusehen. Sehr vorteilhaft können in diesem Zusammenhang Wahlmöglichkeiten sein. Es könnte sich z. B. anbieten, eine Wahlmöglichkeit hinsichtlich Invalidität und/oder Todesfall einzuräumen. Oder der Mitarbeiter kann mitentscheiden, ob die Kapitalanlage der Versorgungsmittel eher konservativ oder renditeorientiert erfolgt (Chance/Risiko).
Grundsätzlich muss die Gesamtvergütung des Unternehmens inklusive der Betrieblichen Altersversorgung konkurrenzfähig – im Vergleich zu anderen Arbeitgebern - sein. Häufig ist mit der Betrieblichen Altersversorgung auch eine gewisse Benchmark der Branche zu erfüllen.
Leistungsgerecht ist eine Betriebliche Altersversorgung auch dann, wenn – zumindest ein Teil der Gesamtversorgung – erfolgsorientiert gestaltet wird. Z. B. kann es sinnvoll sein, neben einer Grundversorgung eine erfolgsorientierte Zusatzversorgung einzurichten. Dies lässt sich sehr gut im Rahmen eines beitragsorientierten Bausteinsystems (s.u.) gestalten. Die Höhe des gewährten Beitrags für die erfolgsorientierte Zusatzversorgung wird anhand bestimmter, vom Unternehmen festzulegender Kennziffern ermittelt und im zweiten Schritt mit den festgelegten Umrechnungsparametern (s.u.) in eine Versorgungsleistung umgerechnet. Der erfolgsorientierte Baustein kann von „0" bis zu bestimmten Höchstgrenzen von Jahr zu Jahr schwanken; er richtet sich nach den konkreten Erfolgskennziffern des Unternehmens.
transparent (beitragsorientierte Leistungszusage)
Die Regeln des Versorgungswerkes müssen klar und deutlich sein. Es dürfen keine versteckten Fußnoten vorhanden sein und umständliches Kleingedrucktes muss vermieden werden. Der Wert seiner Betrieblichen Altersversorgung wird dem Mitarbeiter einmal im Jahr von seinem Arbeitgeber mitgeteilt.
In der Praxis hat sich die beitragsorientierte Leistungszusage als Beispiel für eine transparente Betriebliche Altersversorgung sehr bewährt. Anders als bei einer reinen Leistungszusage wird in diesem Fall ein konkreter Versorgungsbeitrag (als % vom Gehalt oder fixer Betrag) definiert. Gleichzeitig wird festgelegt nach welchen Kriterien (interne Anlage mit Verzinsung, externe Anlage in Versicherung oder in Wertpapiere usw.) die Umrechnung der Versorgungsbeiträge in Versorgungsleistungen erfolgt. Die Summe der Versorgungsbeiträge inklusive einer Verzinsung (interne oder externe Kapitalanlage) multipliziert mit dem Umrechnungsfaktor ergibt dann die zutreffende Versorgungsleistung (s. auch Bausteinsystem).
flexibel (Bausteinsystem, „Matching Contribution")
Der Begriff der Flexibilität hängt sehr stark mit einer bedarfsgerechten und transparenten Gestaltung zusammen. Es ist z. B. sehr attraktiv im Rahmen eines Bausteinsystems einzelne Versorgungsbausteine zugunsten anderer Versorgungsbausteine abwählen zu können (z. B. Abwahl des Todesfallbausteins für den Single und dafür Erhöhung der Altersleistung oder Verzicht auf den Invaliditätsbaustein zugunsten der Altersversorgung für ältere Mitarbeiter).
Weiter kann es sinnvoll sein, die Betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung des Mitarbeiters in das Versorgungswerk flexibel zu integrieren. Auch sind Systeme mit einer Kombination von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen („Matching Contribution") sehr attraktiv und steigern die Wahrnehmung und Wertschätzung aus Sicht des Mitarbeiters.
Moderne Versorgungswerke sehen häufig eine Grundversorgung (reine Arbeitgeberbeiträge) und Zusatzversorgungen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge oder nur Arbeitnehmerbeiträge im Wege der Entgeltumwandlung) vor. Die Höhe der (zusätzlichen) Arbeitgeberbeiträge kann hierbei auch von einer Beitragsbeteiligung des Arbeitnehmers abhängig gemacht werden. D.h. der Arbeitgeber zahlt – ohne Bedingungen – einen Beitrag zur Grundversorgung. Gleichzeitig verpflichtet er sich, einen weiteren Beitrag zu zahlen unter der Bedingung, dass auch der Arbeitnehmer einen Beitrag – normalerweise im Wege einer Entgeltumwandlung – zahlt.
Kurz und knapp: Wie muss eine moderne betriebliche Altersversorgung aussehen?
einfach
Das Versorgungskonzept muss von dem Mitarbeiter ohne Schwierigkeiten und großem fachlichen Hintergrundwissen nachvollzogen werden können. Komplizierte Leistungsformeln und rechtliche Einschränkungen oder Verklausulierungen sollten vermieden werden.
verständlich
Damit der Mitarbeiter den Wert der betrieblichen Altersversorgung zu schätzen lernen kann, müssen die Bedingungen von ihm verstanden werden. Alle Informationen dürfen daher nicht zu sehr fachlich, allgemeinverständlich sein. Ein Salat aus Fachwörtern hilft hier niemandem weiter.
wirtschaftlich
Das Versorgungswerk muss sich sowohl für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer rentieren. Dies gilt für die Leistungsgestaltung wie auch für die Vertragsgestaltung bei etwaigen externen Produktanbietern. Die Kapitalanlage der Versorgungsmittel muss – unter Berücksichtigung der möglichen Risiken – attraktiv sein.