Auch für eine betriebliche Altersversorgung gilt: „Es kostet was es kostet".
Auch für eine Pensionsverpflichtung gilt: „Es kostet was es kostet". So einfach und wahr dieser Spruch ist, verbirgt sich dahinter die Erkenntnis, dass jede Art von betrieblichen Versorgungsversprechen Personal- und Kapitalkosten verursachen, die in ihrer Summe den künftigen Pensionszahlungen entsprechen. Selbstverständlich sind bei den einzelnen Durchführungswegen Besonderheiten und Unterschiede zu beachten, die die Gesamtkosten beeinflussen (z. B. steuerliche Effekte, Rendite und Risiko der Kapitalanlage, Nachfinanzierungsrisiken usw.).
Traditionell ist die unmittelbare Versorgungszusage bei der Betrieblichen Altersversorgung der am meist gewählte Durchführungsweg. Das Unternehmen erteilt den Mitarbeitern in diesem Falle eine Direktzusage und muss zu deren Sicherstellung Pensionsrückstellungen in der Bilanz bilden. Der Versorgungsanspruch des Mitarbeiters richtet sich unmittelbar gegen das Unternehmen.
Im Gegensatz zu anderen, mittelbaren Durchführungswegen der Betrieblichen Altersversorgung (rückgedeckte Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds) ist das Unternehmen bei der unmittelbaren Direktzusage nicht verpflichtet, für das Versorgungsversprechen konkrete Deckungsmittel aufzubauen. Es werden auch keine spezifischen Positionen auf der Aktivseite der Bilanz zur Erfüllung der Verbindlichkeiten reserviert bzw. diesen Verpflichtungen zugeordnet. Allein durch die Tatsache, dass sich Aktivseite und Passivseite der Bilanz entsprechen, sind die Versorgungsverpflichtungen vom Grundsatz her gedeckt. (Anmerkung: Lediglich bei der reservepolsterfinanzierten Unterstützungskasse als spezielle Form gibt es ebenfalls keine Verpflichtung zum Aufbau eines Kassenvermögens.)
Soviel zur Theorie. Was nützt jedoch die Theorie, wenn die Verbindlichkeit gerade zu dem Zeitpunkt fällig wird, wo keine ausreichende Liquidität vorhanden ist. Nicht nur aus diesem Grund sind in den letzten Jahren viele Unternehmen dazu übergegangen, gezielt neue Kapitalanlagen zu tätigen oder vorhandene zu nutzen, um den Pensionsverpflichtungen ein konkretes Versorgungsvermögen gegenüber zu stellen.
Gründe für den Aufbau von Versorgungsvermögen
- Möglichkeit der Bilanzverkürzung (BilMoG, IFRS, FAS)
- Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen (auch international)
- Bilanzstruktur – Auswirkung auf Kennzahlen
- Trennung der Versorgungsverpflichtung vom operativen Geschäft
- Anlage der Mittel am Kapitalmarkt – Diversifizierung
- Innenfinanzierung – Rückstellung übersteigt Kapitalbedarf
- Cash Flow-Management zu den Rentenzahlungen (Liquiditätsvorsorge)
- Asset-Liability-Management (unter Berücksichtigung der Versorgungsrisiken und der demografischen Auswirkungen)
- Transparenz zu den Kosten der Betrieblichen Altersversorgung herstellen