Altersversorgung macht nur mit Zahlen Sinn

Die Berechnungen erfolgten auf Basis des vorstehend beschriebenen Versorgungsmodells. Es wurde unterstellt, dass der erfolgsabhängige Beitrag (Beitrag 2) in jedem Jahr gezahlt wird. Ebenso wird im Rahmen des „Matching Contribution“ (Beitrag 3) der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberbeitrag von jeweils 1 % eingebracht. Im Rahmen des Beitrags 4 wird bei beiden Beispielen jeweils die vermögenswirksame Leistung (VWL ArbG) sowie eine zusätzliche individuelle Engeltumwandlung (EU ArbN) eingezahlt.

Den beiden Beispielrechnungen auf der folgenden Doppelseite liegen jeweils ein Gehaltstrend von 2,5 % p. a. sowie die derzeit geltenden Versicherungstarife eines großen deutschen Lebensversicherungsunternehmens zugrunde.

Beispiel 1 (Mitarbeiter mit monatlichem Gehalt unterhalb BBG):

Name: Max1 Muster
Geburtsdatum: 01.01.1981
Diensteintritt: 01.01.2011
Erreichen der Regelaltersgrenze (67. Lebensjahr): 01.01.2048
Grundentgelt (monatlich): 3000 Euro

Mitarbeiter mit monatlichem Gehalt unterhalb BBG

Durch das Versorgungsmodell wird in diesem Beispiel eine Altersrente von ca. 17 % (bei 6 % Verzinsung) des letzten monatlichen Bruttoeinkommens erreicht, und dies bei einer relativ geringen Eigenbeteiligung. (Das monatliche Bruttoeinkommen beträgt im Jahr 2048 bei einer jährlichen Gehaltssteigerung von 2,5 % 7.480,– EUR.) Selbst, wenn nur eine geringere Verzinsung als 6 % erzielt würde, wird durch das Versorgungsmodell eine sehr gute Altersversorgung aufgebaut.

Zu beachten ist auch, dass neben der guten Altersabsicherung auch eine vollwertige Absicherung der vorzeitigen Versorgungsfälle (Invalidität und Tod) vorgesehen ist, da hierfür Zurechnungszeiten (siehe oben angegebene Modellbeschreibung) berücksichtigt sind.

Beispiel 2 (Mitarbeiter mit monatlichem Gehalt oberhalb BBG):

Name: Max2 Muster
Geburtsdatum: 01.01.1971
Diensteintritt: 01.01.2011
Erreichen der Regelaltersgrenze (67. Lebensjahr): 01.01.2038
Grundentgelt (monatlich): 8000 Euro

Mitarbeiter mit monatlichem Gehalt oberhalb BBG

In diesem Beispiel beträgt die Altersrente ca. 15 % (bei 6 % Verzinsung) des letzten monatlichen Bruttoeinkommens. (Das monatliche Bruttoeinkommen beträgt im Jahr 2038 bei einer jährlichen Gehaltssteigerung von 2,5 % 15.582,– EUR.) Dies ist ebenfalls ein sehr guter Wert. Hierbei ist zu beachten, dass der Aufbau der Altersversorgung erst im Alter 40 begonnen hat und diese Werte somit über einen Zeitraum von nur 27 Jahren angespart wurden.

Auch in diesem Fall ist neben der guten Altersabsicherung eine vollwertige Absicherung der vorzeitigen Versorgungsfälle (Invalidität und Tod) vorgesehen.

Ablauf

In vier Schritten zur flexiblen und individuellen bAV-Lösung für Ihr Unternehmen.

1 Bestandsaufnahme

Wie sind Sie aufgestellt? Denn eine gute betriebliche Altersversorgung ist individuell auf Sie und Ihre Bedürfnisse angepasst.

2 Analyse

Eine umfassende Analyse garantiert Ihnen die bestmögliche Lösung, um Ihre Unternehmensziele zu erreichen.

3 Lösung

Wir konzipieren für Sie eine Lösung, die nicht nur gut klingt, sondern auch funktioniert – statistisch mit Zahlen belegt und bewiesen.

4 Implementierung

Ob Umstrukturierung des Versorgungswerkes oder Finanzierung: Wir begleiten Sie beim gesamten Prozess und stehen Ihnen zur Seite.

 

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