Wir ermitteln für Sie, was es wirklich kosten kann und wird
Wenn man von Kosten der Betrieblichen Altersversorgung spricht werden häufig die für bilanzielle Zwecke ermittelten Werte berücksichtigt. Diese sind aber aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht immer gut zu gebrauchen, da sie entweder relativ willkürlich festgelegt (fiktive Jahresnettoprämie nach § 6 a EStG mit 6 % Zins ohne Anwartschafts- und Rentendynamik, frühestens ab Alter 27) oder aufgrund der Systematik („projected unit credit method" – laufende steigende Einmalbeiträge) nicht geeignet sind.
Für die innerbetriebliche Kostenrechnung bietet sich daher das Konzept der Normalkostenrate (Normal Cost Rate „NCR") an. Die NCR ist die Kostenrate, die ein Unternehmen bei einer langfristigen Betrachtungsweise benötigt, um die Leistungen der Betrieblichen Altersversorgung zu finanzieren. Sie wird als gleichbleibender fester %-Satz der jeweiligen payroll der versorgungsberechtigten Mitarbeiter dargestellt.
Bei der Ermittlung der NCR wird davon ausgegangen, dass Zusagen einer Betrieblichen Altersversorgung Personal- und Kapitalkosten verursachen, die in ihrer Summe den künftigen Pensionszahlungen entsprechen. Bei Ermittlung des Gesamtvolumens werden sowohl die Anwartschafts- als auch die Rentendynamik berücksichtigt, d.h. es wird von der Summe aller Zahlungen inklusive Erhöhungen aller versorgungsberechtigten Mitarbeiter des Unternehmens ausgegangen. Der Barwert der Gesamtausgaben wird in Relation zum Barwert der Summe der an die gleichen Mitarbeiter zu zahlenden Gehälter gesetzt. Das Ergebnis ist die NCR in % der payroll.
Bei der Berechnung der Barwerte werden folgende Parameter berücksichtigt:
- die individuellen Daten der Mitarbeiter und biometrische Wahrscheinlichkeiten
- die Fluktuation
- das Pensionierungsverhalten
- ein langfristiger Marktzins
- jährliche Gehaltssteigerungen und ggfs. die Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung
- die Anwartschafts- und Rentendynamik