Die Bewertung von unmittelbaren Pensionsverpflichtungen in der Steuerbilanz erfolgt auf Basis von § 6a EStG. Neben festen Vorgaben für das anzuwendende Bewertungsverfahren und den anzuwendenden Rechnungszins werden keine eindeutigen Vorgaben für die anzuwendenden biometrischen Rechnungsgrundlagen gemacht.

Hier erfolgt lediglich der Hinweis, dass bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik anzuwenden sind (§ 6a Absatz 3 Satz 3 EStG). Die Finanzverwaltung erkennt hierfür allgemein anerkannte biometrische Rechnungsgrundlagen ohne besonderen Nachweis der Angemessenheit an (vgl. z. B. BMF-Schreiben vom 16. Dezember 2005, BStBl I S. 1054, zum Übergang auf die „Richttafeln 2005 G“ von Professor Klaus Heubeck). Mit dem Schreiben vom 09. Dezember 2011 hat das BMF nunmehr Grundsätze veröffentlicht, die für die Anwendung anderer oder modifizierter biometrischer Rechnungsgrundlagen erforderlich sind. Das vollständige BMF-Schreiben finden Sie hier …

Ablauf

In vier Schritten zur flexiblen und individuellen bAV-Lösung für Ihr Unternehmen.

1 Bestandsaufnahme

Wie sind Sie aufgestellt? Denn eine gute betriebliche Altersversorgung ist individuell auf Sie und Ihre Bedürfnisse angepasst.

2 Analyse

Eine umfassende Analyse garantiert Ihnen die bestmögliche Lösung, um Ihre Unternehmensziele zu erreichen.

3 Lösung

Wir konzipieren für Sie eine Lösung, die nicht nur gut klingt, sondern auch funktioniert – statistisch mit Zahlen belegt und bewiesen.

4 Implementierung

Ob Umstrukturierung des Versorgungswerkes oder Finanzierung: Wir begleiten Sie beim gesamten Prozess und stehen Ihnen zur Seite.

 

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