FinMin. NRW, Erlass vom 9.8.2011 - S 2332 - 81 - V B 3

Nach Abschn. A. I. des BMF-Schreibens vom 17. 6. 2009 sind sogenannte Flexi- oder Gleitzeitkonten keine Zeitwertkonten i. S. des BMF-Schreibens. Es handelt sich hierbei um Konten, bei denen ausschließlich Mehr- oder Minderarbeitszeit angesammelt wird, die Bezüge (laufender Arbeitslohn, sonstige Bezüge) aber unverändert bleiben. Verändern sich hingegen (auch) die Bezüge, handelt es sich auch dann um ein Zeitwertkonto i. S. des BMF-Schreibens, wenn die Voraussetzungen des § 7b SGB IV nicht erfüllt sind. Dies hat zur Folge, dass auch bei einem solchen Konto die weiteren Voraussetzungen des BMF-Schreibens erfüllt sein müssen, um einen Aufschub des Besteuerungszeitpunkts für die eingestellten Beträge zu.

Ablauf

In vier Schritten zur flexiblen und individuellen bAV-Lösung für Ihr Unternehmen.

1 Bestandsaufnahme

Wie sind Sie aufgestellt? Denn eine gute betriebliche Altersversorgung ist individuell auf Sie und Ihre Bedürfnisse angepasst.

2 Analyse

Eine umfassende Analyse garantiert Ihnen die bestmögliche Lösung, um Ihre Unternehmensziele zu erreichen.

3 Lösung

Wir konzipieren für Sie eine Lösung, die nicht nur gut klingt, sondern auch funktioniert – statistisch mit Zahlen belegt und bewiesen.

4 Implementierung

Ob Umstrukturierung des Versorgungswerkes oder Finanzierung: Wir begleiten Sie beim gesamten Prozess und stehen Ihnen zur Seite.

 

Beratungsgespräch vereinbaren