Sicherung einer Pensionszusage für Gesellschafter-Geschäftsführer durch Rückdeckungsversicherung - Verpfändung des Anspruchs gegen die Versicherung an Versorgungsberechtigten - Keine Einziehungsbefugnis des Pfandgläubigers mangels Fälligkeit der Hauptforderung - Einziehungsbefugnis des Insolvenzverwalters - Auskehr des Erlöses an den Pfandgläubiger nach Abzug der Feststellungs- und Verwertungskosten des Verwalters
Leitsätze:
a) Ist die verpfändete Forderung fällig, die durch das Pfandrecht gesicherte Hauptforderung jedoch nicht, steht dem Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Pfandschuldners das alleinige Einzugsrecht zu.
b) Zieht der wegen des fehlenden Einzugsrechts des Pfandgläubigers einziehungsbefugte Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Pfandschuldners die verpfändete Forderung ein, kann er die Kosten der Feststellung und der Verwertung der Forderung vorab für die Masse entnehmen.
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