Zufluss von Arbeitslohn aus einer Ablösezahlung für die Übernahme einer Pensionsverpflichtung
Bei der Übertragung einer Pensionsverpflichtung auf einen Dritten fließt dem Arbeitnehmer ein zusätzlicher Arbeitslohn zu, wenn der Ablösungsbetrag auf sein Verlangen an den übernehmenden Dritten gezahlt wird.
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