Be­trieb­li­che Al­ters­ver­sor­gung - An­pas­sung ei­ner Be­triebs­ren­te - Ei­gen­ka­pi­tal­aus­zeh­rung - Be­rech­nungs­durch­griff

Orientierungssätze:

1. Die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers rechtfertigt die Ablehnung einer Betriebsrentenanpassung insoweit, als der Arbeitgeber am Anpassungsstichtag annehmen darf, dass es ihm mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen und den verfügbaren Wertzuwächsen des Unternehmensvermögens in der Zeit bis zum nächsten Anpassungsstichtag aufzubringen. Folglich kommt es auf die voraussichtliche Entwicklung der Eigenkapitalverzinsung und der Eigenkapitalausstattung des Unternehmens an.

2. Die Anpassung kann sowohl bei einer unzureichenden Eigenkapitalverzinsung als auch bei einer ungenügenden Eigenkapitalausstattung unterbleiben. Im Falle einer ungenügenden Eigenkapitalausstattung (Eigenkapitalauszehrung) muss zunächst verlorene Vermögenssubstanz aufgebaut werden. Bis dahin ist der Arbeitgeber nicht zur Anpassung der laufenden Versorgungsleistungen verpflichtet.

3. Die Anpassungsprüfungs- und -entscheidungspflicht nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG trifft den Versorgungsschuldner. Es kommt dabei auf deren wirtschaftliche Lage an. Dies gilt auch dann, wenn dieser in einen Konzern eingebunden ist. Eine Ausnahme hiervon gilt im Falle des sog. Berechnungsdurchgriffs.

Den vollständigen Text des Urteils finden Sie hier ...

Ablauf

In vier Schritten zur flexiblen und individuellen bAV-Lösung für Ihr Unternehmen.

1 Bestandsaufnahme

Wie sind Sie aufgestellt? Denn eine gute betriebliche Altersversorgung ist individuell auf Sie und Ihre Bedürfnisse angepasst.

2 Analyse

Eine umfassende Analyse garantiert Ihnen die bestmögliche Lösung, um Ihre Unternehmensziele zu erreichen.

3 Lösung

Wir konzipieren für Sie eine Lösung, die nicht nur gut klingt, sondern auch funktioniert – statistisch mit Zahlen belegt und bewiesen.

4 Implementierung

Ob Umstrukturierung des Versorgungswerkes oder Finanzierung: Wir begleiten Sie beim gesamten Prozess und stehen Ihnen zur Seite.

 

Beratungsgespräch vereinbaren