Betriebliche Altersversorgung - Berufsunfähigkeitsrente - Auslegung einer Betriebsvereinbarung
Orientierungssätze:
1. Eine Versorgungszusage, mit der der Arbeitgeber die Zahlung einer Betriebsrente für den Fall der Berufsunfähigkeit verspricht, bedarf der Auslegung.
2. Ergibt die Auslegung, dass ein Gleichlauf der Voraussetzungen für die Bewilligung einer gesetzlichen Rente wegen Leistungsminderungen und einer Betriebsrente gewollt ist, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Betriebsrente, wenn er teilweise erwerbsgemindert i. S. des § 43 Abs. 1 SGB VI n. F. ist.