Ablösung von Richtlinien einer Unterstützungskasse durch Betriebsvereinbarung - Heranziehung des dreistufigen Prüfungsschemas bei Eingriffen in Versorgungszusagen
Orientierungssätze:
Das vom Senat für Eingriffe in Anwartschaften entwickelte dreistufige Prüfungsschema ist auf Änderungen der Versorgungsregelungen einer Gewerkschaft nicht einschränkungslos anwendbar. Wird lediglich in noch nicht erdiente, dienstzeitabhängige Zuwächse eingegriffen, reichen sachliche Gründe zur Rechtfertigung des Eingriffs aus. Auf die Proportionalität des Eingriffs kommt es nicht an.