Ablösung von Richt­li­ni­en ei­ner Un­terstützungs­kas­se durch Be­triebs­ver­ein­ba­rung - Her­an­zie­hung des drei­stu­fi­gen Prüfungs­sche­mas bei Ein­grif­fen in Ver­sor­gungs­zu­sa­gen

Orientierungssätze:

Das vom Senat für Eingriffe in Anwartschaften entwickelte dreistufige Prüfungsschema ist auf Änderungen der Versorgungsregelungen einer Gewerkschaft nicht einschränkungslos anwendbar. Wird lediglich in noch nicht erdiente, dienstzeitabhängige Zuwächse eingegriffen, reichen sachliche Gründe zur Rechtfertigung des Eingriffs aus. Auf die Proportionalität des Eingriffs kommt es nicht an.

Den vollständigen Text des Urteils finden Sie hier ...

Ablauf

In vier Schritten zur flexiblen und individuellen bAV-Lösung für Ihr Unternehmen.

1 Bestandsaufnahme

Wie sind Sie aufgestellt? Denn eine gute betriebliche Altersversorgung ist individuell auf Sie und Ihre Bedürfnisse angepasst.

2 Analyse

Eine umfassende Analyse garantiert Ihnen die bestmögliche Lösung, um Ihre Unternehmensziele zu erreichen.

3 Lösung

Wir konzipieren für Sie eine Lösung, die nicht nur gut klingt, sondern auch funktioniert – statistisch mit Zahlen belegt und bewiesen.

4 Implementierung

Ob Umstrukturierung des Versorgungswerkes oder Finanzierung: Wir begleiten Sie beim gesamten Prozess und stehen Ihnen zur Seite.

 

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