Gutachterliche Untersuchung: Die betriebliche Entgeltumwandlung ist der privaten Altersversorgung deutlich überlegen.
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- Veröffentlicht am Montag, 02. November 2015 14:40
Unternehmen stellen sich immer wieder die folgenden Fragen:
- Ist die betriebliche Altersversorgung durch eine Brutto-Entgeltumwandlung der Mitarbeiter denn nun „nur ein notwendiges Übel" zur Erfüllung des Rechtsanspruchs der Mitarbeiter oder hat sie nicht doch aus unternehmensstrategischer und personalpolitischer Sicht einen „Wert" für das Unternehmen, und wenn ja, worin liegt dieser „Wert" und wie kann das Unternehmen ihn nutzen?
- Wie sind in diesem Zusammenhang die vollmundigen Werbeversprechen der Altersvorsorgeproduktanbieter zu beurteilen?
Durch unsere aktuelle gutachterliche Untersuchung von betrieblichen Vorsorgemöglichkeiten im Vergleich zu einer privaten Vorsorge erhalten Sie eine Antwort auf die Kernfrage:
»Wie attraktiv ist das Instrument der Entgeltumwandlung als zusätzliche kostengünstige Sozialleistung für das Unternehmen nun wirklich?«
Ausgangspunkt der Untersuchung ist die Tatsache, dass die Gesetzliche Rentenversicherung alleine nicht ausreichen wird, um den gewohnten Lebensstandard des Mitarbeiters im Alter zu sichern. Eine ergänzende Vorsorge jedes Einzelnen ist also unverzichtbar.
»Soll der Mitarbeiter nun seine Altersversorgung ausschließlich in seiner privaten Sphäre absichern? Oder gibt es andere – vorteilhaftere – Lösungen?«
Zur Beantwortung der obigen Fragen dient unsere ausführliche gutachterliche Analyse und der damit verbundene Vergleich von betrieblicher und privater Altersversorgung. Diese erfolgt unter Berücksichtigung der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen. Hierbei sind nicht nur die Situation als Aktiver, sondern insbesondere auch die Auswirkungen als Ruhegeldbezieher von großer Bedeutung.
- Wie ist es nun wirklich mit der Steuer- und Sozialabgabenersparnis als Aktiver sowie den Vorteilen der nachgelagerten Besteuerung?
- Welche Auswirkungen hat eine etwaige Verbeitragung in der Kranken- und Pflegeversicherung im Alter?
- Wie ist eine etwaige geringere Einzahlung in der gesetzlichen Rentenversicherung zu bewerten?
- Welche Vorteile hat ein „Firmenrabatt" im Vergleich zu einer privaten Absicherung?
Sehen Sie hier im Detail die Ergebnisse unserer ausführlichen Untersuchung, den direkten Vergleich zwischen der Absicherung über das Unternehmen und Möglichkeiten im privaten Bereich.
Das Gesamtfazit unserer Untersuchung lautet:
- Unsere Analyse zeigt, dass eine „Brutto-Entgeltumwandlung" – bei richtiger Gestaltungsweise – vom Grundsatz her nach wie vor zu den interessantesten Möglichkeiten der Vorsorge für das Alter gehört, und zwar nicht nur für „Höherverdienende oder leitende Mitarbeiter".
- Auch für den „Normalverdiener" bietet die „Brutto-Entgeltumwandlung" im Normalfall häufig eine nach wie vor sehr attraktive und effiziente Vorsorgemöglichkeit.
- Sollte ein Mitarbeiter privat kranken- und pflegeversichert sein, so sind in der Regel die Vorteile bei einer Entgeltumwandlung – aufgrund der im Alter fehlenden Verbeitragung – deutlich größer, selbst wenn als Aktiver keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge eingespart werden.
- Durch einen Arbeitgeberzuschuss (Anteil der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge) kann ein Unternehmen die Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung deutlich weiter aufwerten (attraktive Sozialleistung).
Letztendlich bleibt es natürlich die Entscheidung jedes Einzelnen, wo und wie er vorsorgt. Hauptsache ist, dass eine Vorsorge für das Alter überhaupt stattfindet.
Die hier dargestellten Berechnungen beziehen sich auf einen Mitarbeiter im Alter 35. Im Rahmen unserer ausführlichen Analyse haben wir selbstverständlich alle Alter und auch eine Vielzahl weiterer Einkommenskonstellationen durchgerechnet. Die Brutto-Entgeltumwandlung bietet in allen untersuchten Fällen eine höhere – zum Teil sehr deutlich höhere – Nettoabsicherung als bei einer vergleichbaren Absicherung im privaten Bereich. Sollten Sie mehr Informationen (z. B. für bestimmte Alter oder andere Einkommenskonstellationen) benötigen, so sprechen Sie uns bitte an.
Damit lässt sich die Ausgangsfrage klar beantworten:
»Mit der Altersversorgung durch Entgeltumwandlung hat ein Arbeitgeber das Instrument, seinem Mitarbeiter eine sehr attraktive Sozialleistung anzubieten.«
Lesen Sie unsere ausführliche gutachterliche Stellungnahme. Hier finden Sie auch Hinweise, welche Punkte bei der Konzeption und bei der Einrichtung eines Versorgungsmodells besonders wichtig sind.
Im Übrigen: Entgeltumwandlung ist nicht gleich Entgeltumwandlung. Von der richtigen Gestaltung hängt nicht zuletzt die Attraktivität und Effizienz dieses Versorgungsmodells ab. – Fordern Sie uns als Ihr Berater.
Ausführliche gutachterliche Stellungnahme:
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