HGB-Rechnungszins für März 2020
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- Veröffentlicht am Freitag, 03. April 2020 15:26
Der aktuelle Rechnungszins per Ende März für die HGB-Bewertung von Pensionsverpflichtungen beträgt 2,61% (10-Jahres-Durchschnitt) und 1,89% (7-Jahres-Durchschnitt).
Nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und im Falle sonstiger Rückstellungen aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt. Die Ermittlung und Bekanntgabe der Diskontierungssätze erfolgt nach Maßgabe der Rückstellungsabzinsungsverordung durch die Deutsche Bundesbank ( § 253 Abs. 2 Satz 4, 5 HGB). § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB erlaubt es, bei der Ableitung des Diskontierungssatzes für Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen von einer pauschalen Restlaufzeit (mittlere Duration) von 15 Jahren auszugehen.
Einen Überblick über die Entwicklung der Rechnungszinsen finden Sie hier ...